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Begleitetes Fahren ab 17

Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Jugendliche die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen B (PKW) und BE (Anhänger) bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser dürfen die Jugendlichen einen PKW in Anwesenheit einer im Vorfeld benannten Begleitperson führen. Diese Einschränkung gilt bis zum 18. Geburtstag.

Der Antrag ist persönlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (ausgenommen Verbandsgemeindeverwaltung Daun) zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Antragsformular (bei der Fahrschule erhältlich)
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (4 Doppelstunden)
  • Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis)
  • Zustimmung der Begleitperson/en (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“)
  • Kopien der Personalausweise der Begleitperson/en
  • Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen sowie ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sofern der Führerschein der Begleitperson/en nicht durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel ausgestellt wurde


Gebühr
64,40 Euro (inklusive einer Begleitperson) zzgl. 13,30 Euro je weitere Begleitperson

Dokumente:

 

Zuständig

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