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Fahrerkarte

Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Kraftfahrer sein, der ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern führt. Die Fahrerkarte speichert die Personaldaten des Fahrers und zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers auf. Ihre Gültigkeit beträgt fünf Jahre. 

Die Fahrerkarte ist personenbezogen und darf nicht von Dritten genutzt werden.


Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)

  • Personalausweis
  • biometrisches Lichtbild
  • gültiger EU-Kartenführerschein


Gebühr
42,00  Euro

 

Zuständig

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