Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten über die Änderungsabnahme
- gültige Hauptuntersuchung
Eine Zulassungsbescheinigung II muss nicht vorgelegt werden, wenn die in der Zulassungsbescheinigung II wiedergegebenen Technikdaten nicht geändert werden. Dies ist z. Bsp. bei Eintragung eines anderen Fahrwerks der Fall.
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle