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Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen

Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten über die Änderungsabnahme
  • gültige Hauptuntersuchung

Eine Zulassungsbescheinigung II muss nicht vorgelegt werden, wenn die in der Zulassungsbescheinigung II wiedergegebenen Technikdaten nicht geändert werden. Dies ist z. Bsp. bei Eintragung eines anderen Fahrwerks der Fall.

 

Zuständig

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