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Saisonkennzeichen

 Bitte bringen Sie mit:

Bei zugelassenen Fahrzeugen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • vorhandene Kennzeichen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) mit dem gewünschten Saisonzeitraum
  • ggf. Volllmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen (Das Formular finden Sie im Downloadbereich)
  • Bericht über die Hauptuntersuchung
  • der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn dieser nicht dem seit 2005 geltenden neuen Muster entspricht. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss vorgelegt werden, wenn dem Fahrzeug eine andere Erkennungsnummer zugeteilt werden muss.


Bei Fahrzeugen, die zugelassen werden sollen:

  • siehe Unterlagen wie bei Neuzulassung, Umschreibung usw. aufgeführt
  • Versicherungsbestätigung mit dem gewünschten Saisonzeitraum


Beachten Sie bitte, dass Kennzeichenschilder max. 8 Stellen inkl. Kreiskennung und Saisonangabe umfassen dürfen.

Bsp: DAU-XX12 oder DAU-X123 kann für ein Saisonkennzeichen verwendet werden. DAU-XX123 oder DAU-X1234 können nicht verwendet werden, da die Erkennungsnummer zu lang ist.

Dokumente:

Zuständig

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