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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Ausländische Kfz-Papiere oder Exportbescheinigung
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Kaufvertrag bei Fahrzeugen aus dem Ausland
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • Bei Pkw mit CoC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung sollte diese vorgelegt werden. Vorgeschrieben ist in jedem Fall der Nachweis der technischen Daten durch eine Bescheinigung des Herstellers. Auf diese kann nur verzichtet werden, wenn die Technikdaten vollständig aus der ausländischen Zulassungsbescheinigung regeneriert werden können. Die Bescheinigung des Herstellers kann nur durch eine Datenbestätigung eines amtliche anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) ersetzt werden.
  • Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung (nicht erforderlich, falls das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist und nicht als Mietwagen o.ä. einer kürzeren HU-Frist unterlegen hat)
  • ggf. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer in Form eines
    "SEPA-Mandates"
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister

Die Zulassung eines Kfz wird nur noch dann durchgeführt, wenn sowohl die Kraftfahrzeug-Steuer als auch die Zulassungsgebühren aus vergangenen Jahren ordnungsgemäß von dem/der Fahrzeughalter/in bezahlt sind.

 Dokumente:

 

Zuständig

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