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bauen und umwelt

Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.

Beispiele für Baulasten:

  • Sicherung einer Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück
  • Abstandsflächen von Gebäuden, die auf dem Nachbargrundstück liegen
  • notwendige Stellplätze werden auf einem Grundstück nachgewiesen
  • Sicherung von Leitungsrechten
  • Zusammenfassen von Grundstücken bei Überbauung

Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Das Eigentum an dem verpflichtenden Grundstück ist durch beglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch (nicht älter als 4 Wochen) nachzuweisen.

Das Baulastenverzeichnis für den Landkreis Vulkaneifel wird von der Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel geführt. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden an Personen erteilt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, wie z. B. Kaufinteressenten. Eine Auskunft ist auch telefonisch möglich. Rechtsverbindliche Auskünfte bedürfen allerdings der Schriftform und sind gebührenpflichtig.  

 

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