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Ukraine Hilfe

Wohnraum und finanzielle Hilfen für geflüchtete Menschen, Spendenaufrufe, Unterstützung für die notleidende Bevölkerung im Kriegsgebiet – um nur einiges zu nennen: Die Invasion in die Ukraine zieht auch eine Menge Aufgaben für die Kreisverwaltung Vulkaneifel nach sich. Der Landkreis Vulkaneifel hat deshalb einen Stab gebildet, um die Hilfe für Geflüchtete und für die notleidende Bevölkerung in der Ukraine zu koordinieren.

WICHTIG: Die zentrale Informationsseite des Landes ist zu erreichen unter www.ukraine.rlp.de. Dort findet sich ein breites Informationsangebot zu Einreise, Aufenthalt, Fluchtaufnahme, Unterstützung, Kita und Schule. Die Themenfelder werden ständig ergänzt. Die Inhalte sind in deutscher und ukrainischer Sprache verfügbar.

Folgende Informationen werden fortlaufend aktualisiert. (Stand: 11.03.2022)



Wohnraum

Der Landkreis bereitet sich gemeinsam mit den Verbandsgemeinden darauf vor, geflüchteten Menschen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen und diese zu betreuen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, kurzfristig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu melden.
Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse ukraine@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592/933-379 melden.


Angekommen im Landkreis Vulkaneifel – Was muss ich tun?

Wir begrüßen Sie ganz herzlich im Landkreis Vulkaneifel und hoffen, dass Sie gut und sicher angekommen sind. Hier erhalten Sie einige Hinweise, an welche Behörden Sie sich wenden und was Sie in einem ersten Schritt tun sollten.

  1. Einwohnermeldeämter im Landkreis Vulkaneifel
    EU, Bund, Land und Kommunen arbeiten im Moment an einem Auffangnetz, das am Ende jedem Ukrainer bei entsprechendem Bedarf den Weg zu staatlichen Leistungen für geflüchtete Menschen auch ohne Asylantrag öffnen soll. Wer bereits zumindest vorläufig eine Anlaufstelle im Landkreis gefunden hat, der möge sich bitte beim Einwohnermeldeamt anmelden, weil dies unter anderem Voraussetzung ist, um vom Landkreis im Bedarfsfall Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
    Die Einwohnermeldeämter sind in den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis Vulkaneifel angegliedert.  Wer eine Wohnung bezieht, hat sich in Deutschland bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Wenn Sie ohne biometrischen Pass eingereist sind, ist ebenfalls die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Sie müssen also zunächst ihren Wohnsitz melden, dann geht es weiter zur Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner der Verbandsgemeinde Daun:
    Einwohnermeldeamt
    Vanessa Lauxen, Tel. 06592 939-125, E-Mail: Meldeamt@vgv.daun.de
    Panja Hens, Tel. 06592 939-124, E-Mail: Meldeamt@vgv.daun.de
    Sozialamt
    Martina Röhl, Tel. 06592 939-118, E-Mail: Martina.Roehl@vgv.daun.de
    Florian Mittler, Tel. 06592 939-117, E-Mail: Florian.Mittler@vgv.daun.de

    Ansprechpartner der Verbandsgemeinde Gerolstein:
    Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt:
    Hillesheim, Burgstr. 6, 54576 Hillesheim (06591/13-1202)
    Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein (06591/13-1201)
    Jünkerath, Rathausplatz 1, 54584 Jünkerath (06591/13-1203)
    Einheitliche E-Mail-Adresse für alle Bürgerbüros: buergerbuero@gerolstein.de  

    Sozialamt:
    Frau Kleer, Tel. 06591/13-1130, E-Mail: anna.kleer@gerolstein.de
    Frau Clemens, Tel. 06591/13-1015, E-Mail: bettina.clemens@gerolstein.de

    Ansprechpartner der Verbandsgemeinde Kelberg:
    Einwohnermelderamt & Sozialamt
    Birgit Rieder, Tel.: 02692 872-44, E-Mail: Birgit.Rieder@vgv-kelberg.de

    Hier gelangen Sie direkt zu den Internetseiten der Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis Vulkaneifel:
    •    Verbandsgemeinde Daun
    •    Verbandsgemeinde Gerolstein
    •    Verbandsgemeinde Kelberg

  2. Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel
    Die Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel ist unter anderem für folgende Themen zuständig:
    •    Beschäftigungserlaubnis beantragen
    •    Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern
    •    Hilfestellung bei ausländerrechtlichen Problemsituationen (z.B. Pass verloren oder gestohlen)

    Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat eine sogenannte Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen, die rückwirkend zum 24.02.2022 Anwendung findet und die dazu dient, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen rechtssicher zu gestalten und Vertriebenen des Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet zu geben. Die Verordnung gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Mai 2022.

    Die Aufenthaltstitel werden nach persönlicher Vorsprache und Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Des Weiteren wird mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine generelle Beschäftigungserlaubnis nach § 31 BeschV erteilt.

    Wichtig ist:
    Wenn Sie über privatem Wege aus der Ukraine in den Landkreis Vulkaneifel eingereist sind - beispielsweise über Freunde, Bekannte oder Menschen, die Sie von der Grenze mitgenommen haben - wird ebenfalls eine vorläufige Aufenthaltsanzeige benötigt. Außerdem ist die Anzeige des Wohnsitzes beim jeweiligen Einwohnermeldeamt erforderlich.

    Die Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel hat hierfür entsprechend ein Formular erstellt. Dieses Formular wird von den Verbandsgemeinden vorgehalten und bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Dieses Formular haben wir hier nochmals hinterlegt: Hier gelangen Sie zum Formular vorläufige Aufenthaltsanzeige Ukraine
    Senden Sie dieses ausgefüllt an

    Kreisverwaltung Vulkaneifel
    - Ausländerbehörde -
    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de

    Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, beispielsweise zu den Themen Visum oder Asyl, steht Ihnen die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung.
    Wir sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Telefonnummern 06592 – 933 349 und -238 erreichbar.

    Außerdem erreichen Sie uns unter unserer E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de.

Mit der Feststellung des Aufenthaltsstatutes ist der Erhalt von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Außerdem können zukünftige Schritte wie die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmeldung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Schulen oder die Aufnahme einer Arbeit vorgenommen werden.



Fragen und Antworten zur Einreise und Aufnahme von Menschen aus der Ukraine

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt auf seiner Internetseite Antworten zu Fragen der Einreise aus der Ukraine.
•    FAQs des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Das Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz hat ebenfalls FAQs zusammengestellt.
•    FAQs des Ministeriums für Familien, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz



Kostenlose ÖPNV-Nutzung für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland
(Mitteilung des Verkehrsverbundes Region Trier VRT)

Geflüchtete aus der Ukraine fahren im VRT kostenlos
Ab sofort können ukrainische Geflüchtete in Deutschland kostenlos Bus und Zug fahren - so auch im VRT Gebiet.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, können bis auf Weiteres und auf Widerruf kostenlos alle Busse und Züge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) kostenlos nutzen. Das haben die über 600 im Branchenverband VDV organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde am 1. März in einer Sondersitzung des Präsidiums beschlossen.
Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse - auch für die Busse und Züge im VRT-Gebiet. Als Fahrausweis dienen entweder sogenannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument.


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