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Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist in den meisten Bundesländern wie auch in Rheinland-Pfalz eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung (Schulgesetz RP).
Die Schulärztin oder der Schularzt muss prüfen, ob den zu erwartenden Leistungsanforderungen der Schule gesundheitliche Störungen oder Schäden entgegenstehen, die der zusätzlichen Hilfe bedürfen. Auch soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen oder ob eine besondere Förderung empfehlenswert ist.

Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten erhalten vor der Einladung zum Untersuchungstermin einen Fragebogen, der nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt werden sollte und der Ärztin oder dem Arzt bei der Vorstellung des Kindes hilft, ein orientierendes Bild zu Besonderheiten oder Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes zu bekommen. Ferner bitten wir am Untersuchungstermin um Vorlage des „gelben Vorsorgeheftes“ (U1-U9) sowie des Impfausweises des Kindes.

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