Sperrmüll


Als Sperrmüll werden bezeichnet:sperrige Abfälle aus privaten Haushaltungen in haushaltsüblichen Mengen (Höchstvolumen 2 cbm), die infolge ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse aufgenommen werden können oder das Entleeren erschweren.
Es zählen dazu einzelne Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Öfen (jedoch frei von umweltgefährdenden Stoffen, wie beispielsweise Ölresten), Fahrräder, Bettroste aus Holz, Matratzen, Türen und Fenster (ohne Glas). Einzelteile dürfen dabei eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 50 Kilogramm nicht überschreiten.
Bei Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen ganzer Wohnungen oder Gebäude fällt in der Regel eine so große Menge an, dass diese den Rahmen einer Sperrmüllabfuhr sprengen würde. Die von der Allgemeinheit über die Abfallentsorgungsgebühren getragene Sperrmüllabfuhr ist nur für Mengen von bis zu 2 cbm gedacht. Wenn im Einzelfall große Mengen anfallen, sind diese per Eigenanlieferung oder durch den Containerdienst der Firma Schönmackers Umweltdienste (Tel. 0 24 49 / 95 10 0) zur Umladestation Walsdorf anzuliefern.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- mineralische Abfälle wie z. B. Steine, Ziegel, Fliesen, Sanitärkeramik, Tür- und Fensterverglasungen
- Öltanks, große Fässer, Ölfässer
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Altreifen
- Starterbatterien, Leuchtstoffröhren
- in Kartons verpackter Hausmüll
- Schnee, Eis, Erde, Straßenkehricht, Maschen- und Stacheldraht
- Bäume, große Äste, Wurzelstöcke
- Elektro- und Elektronikgeräte