Allgemeine Entsorgungshinweise


Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist nur durchführbar, wenn seitens der Bürgerinnen und Bürger einige Regeln befolgt werden:
Alle zu entleerenden Gefäße, gelbe Säcke sowie Sperrmüll sind am jeweiligen Abholtag bis spätestens 06.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen.
Sofern Baustellen die Anfahrt der Entsorgungsfahrzeuge ans Grundstück behindern, müssen die Abfallgefäße an einem Ort bereitgestellt werden, der durch die Müllfahrzeuge erreichbar ist.
Bei Schnee- und Eisglätte oder Baumaßnahmen können manche Straßen von den schweren Müllfahrzeugen nicht angefahren werden. Wenn die Mülltonnen aus diesem Grunde nicht entleert werden können, ist eine Leerung erst wieder bei der nächsten regulären Abfuhr möglich. Der während dieser Zeit anfallende Abfall kann mittels amtlicher Abfallsäcke entsorgt werden und am nächsten Abfuhrtag neben den Abfallbehältnissen bereitgestellt werden.
Festgefrorener Abfall in den Tonnen kann vermieden werden, wenn in der kalten Jahreszeit der Boden der Tonne mit einem Pappkarton ausgelegt wird und daraufhin erst die Abfälle eingefüllt werden. Vor dem Abstellen der Tonnen am Straßenrand, sollten die evtl. festgefrorenen Abfälle vorsichtshalber mit einem Spaten oder einer Grabgabel von den Gefäßwänden gelöst werden.
Noch Fragen?
Bei Unklarheiten mit der Zuordnung von Abfällen hilft Ihnen die Umwelt- und Abfallberatung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gerne weiter!
Tel.-Nr.: 06592/933 297
e-Mail:
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