Asbest und asbesthaltige Abfälle


Umwelttoxikologische Bewertung:
Asbest ist die Bezeichnung für die Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Gelangen diese in den Organismus des Menschen, können dadurch als Spätfolge Atemwegserkrankungen und Tumore ausgelöst werden.
Anwendungsbereich für Asbest:
- Isolationszwecke
- Feuerschutz
- Dichtungsmaterial
- Filtration
- Katalysatorträger
- Reibungsbeläge (z.B. Bremsbeläge)
- Füll- und Dämmmaterial
- Herstellung von Asbestzement u. a.
Abfallanfall:
Sanierung oder Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen sowie Herstellungsbetriebe von Asbesterzeugnissen.
Seit 01.01.2002 zählen sämtliche asbesthaltigen Abfälle laut der Verordnung zur Umsetzung des europäischen Abfallverzeichnisses zu den gefährlichen Abfällen. Sie werden als besonders überwachungsbedürftig eingestuft und unterliegen dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren.
Asbesthaltige Abfälle aus dem Baubereich fallen unter die Kategorie "asbesthaltige Baustoffe" mit der Abfallschlüsselnummer 17 06 05*.
Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind die Regelungen nach TRGS 519 zu beachten.
Bereitstellen, Behandlung und Beladen:
An den Anfallstellen sind vorhandene asbesthaltige Materialien durch vorherigen Ausbau getrennt zu erfassen. Dabei ist die Entstehung von Stäuben durch geeignete Maßnahmen wie Absaugen, Verfestigen, Anfeuchten zu unterbinden. Asbeststäube, z. B. aus Filteranlagen, sind mit Bindemitteln (z. B. Zement) zu verfestigen.
Soweit asbesthaltige Abfälle zwischengelagert werden müssen, sind sie feucht zu halten und mit geeigneten Materialien abzudecken oder in geschlossenen Behältern aufzubewahren.
Das Beladen von asbesthaltigen Abfällen in Behältnisse oder auf die Ladefläche des Transportfahrzeuges ist sorgfältig durchzuführen; sie dürfen weder geworfen noch geschüttet werden.
Transport:
Für den Transport asbesthaltiger Abfälle sind zur Vermeidung von Staubemissionen geschlossene Behältnisse zu verwenden oder die Abfälle sind in Folie dicht einzupacken. Der Transport ist von fachkundigen und zuverlässigen Transportunternehmen durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Transportgenehmigung nach den abfallrechtlichen Bestimmungen sind.
Entsorgung und Ablagerung:
Für asbesthaltige Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer 17 06 05*, die im Landkreis Vulkaneifel anfallen, sind u.a. folgende Entsorger zugelassen:
SITA Wagner GmbH, 56566 Neuwied, Tel. 02631/89940
Steil GmbH, 54292 Trier, Tel. 0651/689-65
REMONDIS GmbH, 54634 Bitburg, Tel. 06561/912-123
REMONDIS GmbH, 56626 Andernach, Tel. 02632/81004-0
Vulkanspedition Wagner, 53539 Kelberg, Tel. 02692/1717
Verwertung ist nicht möglich!
Asbesthaltige Abfälle sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verwertbar. Sie dürfen insbesondere Bauschuttaufbereitungsanlagen nicht zugeführt werden; eine Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen scheidet ebenfalls aus. Sie dürfen ebenfalls nicht als Wegebaumaterial verwandt werden.
Noch Fragen?
Unter "Downloads" steht Ihnen ein Merkblatt zum Umgang oder Arbeiten mit und an asbesthaltigen Produkten und Abfällen im privaten Bereich" zur Verfügung.
Bei Unklarheiten mit der Zuordnung von Abfällen hilft Ihnen die Umwelt- und Abfallberatung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gerne weiter!
Tel.-Nr.: 06592/933 297
e-Mail:
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