Abfallbeseitigung


Beschreibung:
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die in ihrem Gebiet angefallenen und ihnen zu überlassenden Abfälle öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Sie erfüllen die sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Landesabfallwirtschaftsgesetz ergebenden Aufgaben als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Aufgaben der Entsorgungsträger richten sich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Entsorgungsträger wirken in ihrem Aufgabenbereich darauf hin, dass möglichst wenig Abfall entsteht.
Der Kreis ist zuständig für die Entsorgung von:
* Hausmüll
* hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
* Problemabfällen
* Sonderabfällen