Abfallbeseitigung

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Beschreibung:

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die in ihrem Gebiet angefallenen und ihnen zu überlassenden Abfälle öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Sie erfüllen die sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Landesabfallwirtschaftsgesetz ergebenden Aufgaben als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Aufgaben der Entsorgungsträger richten sich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Entsorgungsträger wirken in ihrem Aufgabenbereich darauf hin, dass möglichst wenig Abfall entsteht.

Der Kreis ist zuständig für die Entsorgung von:

* Hausmüll
* hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
* Problemabfällen
* Sonderabfällen