Bekanntgabe gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Die Firma Portlandzementwerk Wotan, H. Schneider KG, in 54579 Üxheim-Ahütte, beabsichtigt die Errichtung von 2 Zementsilos zur Erweiterung der Zementlagerkapazität und zum effektiveren Betrieb der Zementmahlanlage auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 15, Flurstück 50/2.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Begründung:
Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3 c UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben der Firma keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Diese Entscheidung ist als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht selbständig anfechtbar (§ 3 a UVPG).
Kreisverwaltung Vulkaneifel
- Abteilung Bauen, Umwelt, Schulen und Kultur - Im Auftrage:
54550 Daun, 20.10.2011 gez.: Dieter Hein, Amtsrat