Abgeschlossenheitsbescheinigung


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird aufgrund von Aufteilungsplänen ausgestellt und ist Voraussetzung für die Bildung von Wohnungs- und Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).In diesen Aufteilungsplänen wird die gewünschte Aufteilung und Zuordnung von Gebäuden und Wohnungen festgelegt, die der Abgeschlossenheitsbescheinigung zugrunde gelegt wird.
Was muss ich mitbringen?
Formlose Beantragung notwendig - kein Vordruck