Abgeschlossenheitserklärung gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

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Beschreibung:
Wenn eine Wohnung oder sonstige Nutzungseinheiten eines Hauses in Teileigentum umgewandelt werden, verlangt das zuständige Grundbuchamt für die Einträge in die Grundbuchblätter eine Abgeschlossenheitserklärung.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde bestätigt die vorgelegte Bauzeichnung mit Siegel und Unterschrift. Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Umwandlung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung nicht zulässig.
Was muss ich mitbringen?

    * formloser Antrag oder Vordruck des Formularservers
    * Bauzeichnung mit der Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe des Sondereigentums und der im gemeinschaftlichen Eigentum befindlichen Flächen
Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Wellenberg, Mario06592/933-311
Sachen, Klaus (Abwesenheitsvertretung)06592/933-313