detaillierte Historie

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Gegen Ende des Alten Reiches zerfiel das Gebiet des späteren Landkreises Daun in verschiedene Herrschaftszugehörigkeiten. Dabei gehörte über die Hälfte der Gemeinden zum kurfürstlichen Erzstift Trier. Der größere Teil des übrigen Territoriums gehörte zum Herzogtum Aremberg sowie zu den Reichsgrafschaften Blankenheim und Gerolstein während Kurköln, das Fürstentum der reichsunmittelbaren Abtei Prüm, das Herzogtum Luxemburg, die Grafschaft Metternich sowie einige reichsritterschaftliche Herrschaften sich das restliche Gebiet teilten.

Diese territoriale Zersplitterung verschwand, als nach der Eroberung dieses Raumes durch die französischen Revolutionstruppen die Verwaltung nach dem Vorbild Frankreichs zentralistisch strukturiert wurde. Die Entwicklung durchlief mehrere Stufen bis im Jahre 1800, nach dem Sturz des Direktoriums in Paris und dem Inkrafttreten der Konsulatsverfassung, der dreigliedrige Verwaltungsaufbau eingeführt wurde: Die Grundlage bildete die Gemeinde (Mairie); darüber als Mittelinstanz der Bezirk (Arrondissement) und schließlich das Département. Das Gebiet des späteren Landkreises Daun bildete das Arrondissement Prüm und gehörte seit 1798 zum Saardepartement mit Sitz in Trier. Die Ortschaften Dohm und Lammersdorf der Mairie Hillesheim waren dagegen dem Wälderdepartement und dem Arrondissement Bitburg zugeschlagen worden.

Nachdem Preußen auf dem Wiener Kongress (1814/15) das linksrheinische Gebiet zugesprochen worden war, nahm es der preußische König Friedrich Wilhelm III. mit dem Patent vom 5. April 1815 in Besitz und beendete mit dem Erlass vom 28. Mai desselben Jahres die im Sommer 1814 eingesetzte bayerisch-österreichische Zwischenverwaltung. Gemäß der königlichen Verordnung vom 30. April 1815 wurden die neuen preußischen Provinzen (Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein) in Regierungsbezirke und diese wieder in Stadt- und Landkreise eingeteilt. Der Regierungsbezirk Trier (Großherzogtum Niederrhein) erhielt 12 Kreise, die  auf der Grundlage der französischen Mairien gebildet wurden. Nach der Zusammenlegung der beiden neuen Provinzen 1822 gehörte der Regierungsbezirk Trier zur damit geschaffenen Rheinprovinz.

Im Kreis Daun bestanden 1820 folgende Bürgermeistereien: Daun (11 Dörfer), Dockweiler (5 Dörfer), Sarmersbach (11 Dörfer), Gillenfeld (8 Dörfer), Uedersdorf (6 Dörfer), Strohn (6 Dör-fer sowie 3 Höfe), Lissendorf (11 Dörfer), Kerpen (6 Dörfer), Hillesheim (9 Dörfer, 1 Flecken und 1 Weiler), Rockeskyll (10 Dörfer), Gerolstein (10 Dörfer und 1 Flecken) und Weidenbach (5 Dörfer). Nach der Einverleibung der Bürgermeisterei Strohn 1843 zählten 13 Kommunaleinheiten zur Bürgermeisterei Gillenfeld. Nach Angaben des Gemeindeverzeichnisses der Rheinprovinz von 18741  bildeten die Dörfer Dohm und Lammersdorf in der Bürgermeisterei Hillesheim 1871 eine Gemeinde 2.

Mit Gesetz vom 27. Dez. 1927 zur Änderung Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz wurden die Landbürgermeistereien in Ämter umbenannt und die Möglichkeit zur Veränderung der Grenzen einer Stadt- oder Landgemeinde geschaffen3. Das brachte dem Kreis Daun die Zusammenlegung der bisherigen Bürgermeistereien zu sechs Amtsbürgermeistereien. Aus den Bürgermeistereien Daun, Dockweiler und Sarmersbach entstand das Amt Daun mit 27 Gemeinden, die Bürgermeistereien Gerolstein und Rockeskyll bildeten nunmehr das Amt Gerolstein mit 21 Gemeinden, das neue Amt Hillesheim mit 15 Gemeinden bestand aus den bisherigen Bürgermeistereien Kerpen und Hillesheim und im Amt Niederstadtfeld mit 11 Gemeinden waren die früheren Bürgermeistereien Uedersdorf und Weidenbach zusammengeschlossen. Demgegenüber konnten die Bürgermeistereien Gillenfeld (13 Gemeinden) und Lissendorf (11 Gemeinden) ihre Selbständigkeit behalten; hier änderte sich nur die Bezeichnung in Amtsbürgermeisterei. Diese Verwaltungsgliederung blieb im Landkreis Daun bis zur Verwaltungsreform 1970 bestehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Gebiet Teil des von den Amerikanern am 10. Juli 1945 an die Franzosen abgegebenen Besatzungsgebietes. Das Land Preußen war durch Gesetz des Alliierten Kontrollrats vom 25. Februar 1947 aufgelöst worden. 1946 wurde der Raum Bestandteil des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Landkreis Daun in seiner heutigen Form geht zurück auf das Siebte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung in Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1970, welches am 7. Novem-ber 1970 in Kraft trat. Nach seiner Auflösung wurde der Landkreis Daun aus den Gemeinden der fünf Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Kelberg neu gebildet. Eingegliedert wurden dabei die Gemeinden Arbach, Bereborn, Berenbach, Boden-bach, Bongard, Borler, Brück, Drees, Gelenberg, Gunderath, Höchstberg, Horperath, Kaperich, Kelberg, Kirsbach, Kötterichen, Kolverath, Lirstal, Mannebach, Mosbruch, Nitz, Oberelz, Reimerarth, Retterath, Sassen, Uersfeld, Ueß und Welcherath aus dem Landkreis Mayen.
Die der Auflösung und Neubildung des Landkreises Daun vorausgegangene Umbildung der rheinpreußischen Amtsbürgermeistereien zu Verbandsgemeinden war das Ergebnis der Neugliederung der Gemeinden im Zuge des Landesgesetzes vom 16. Juli 1968, wodurch eine einheitliche Gemeindestruktur in Rheinland-Pfalz geschaffen worden war4.
Durch das Achte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung vom 28. Juli 1970 mit Wirkung vom 7. November 1970 wurden die Verbandsgemeinden und ehemaligen Ämter Daun, Niederstadtfeld, Gillenfeld und Lissendorf in Birgel aufgelöst und folgende Gemeinden aus dem Landkreis Prüm eingegliedert: Birresborn, Densborn, Duppach, Kopp, Mürlenbach, Oos, Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid, Schönfeld, Schüller, Stadtkyll und Steffeln. Aus dem Landkreis Ahrweiler kam die Gemeinde Nohn hinzu.
Der neue Landkreis Daun war Rechtsnachfolger des aufgelösten Landkreises Daun und hatte seinen Verwaltungssitz in Daun behalten4.

Die Verbandsgemeinde Daun wurde mit Wirkung vom 7. November 1970 Rechtsnachfolger der aufgelösten Verbandsgemeinden Daun, Gillenfeld und Niederstadtfeld. Sitz der Verwaltung ist die Stadt Daun.

Die Verbandsgemeinde Obere Kyll bildete mit Wirkung des Achten Landesgesetzes vom 28. Juli 1970 einen Zusammenschluss der Gemeinden Auel, Birgel, Esch, Feusdorf, Gönners-dorf, Jünkerath und Lissendorf sowie der Gemeinden Hallschlag, Kerschenbach, Ormont, Reuth, Scheid, Schönfeld, Schüller, Stadtkyll und Steffeln aus dem aufgelösten Landkreis Prüm. Sie wurde Rechtsnachfolger der aufgelösten Verbandsgemeinden Lissendorf in Birgel und Stadtkyll. Sie umfasst heute 14 Gemeinden. Verwaltungssitz ist die Ortsgemeinde Jünkerath.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein vergrößerte sich im Zuge der Gebietsreform durch Eingliederung der Gemeinden Birresborn, Densborn, Duppach, Kopp, Mürlenbach und Oos aus dem aufgelösten Kreis Prüm, wodurch sie auch die Rechtsnachfolge der aufgelösten Verbandsgemeinde Birresborn antrat.  Sie besteht heute aus der Stadt Gerolstein, die Verwaltungssitz ist, und 12 Ortsgemeinden.

In die Verbandsgemeinde Hillesheim wurden die Gemeinden Basberg, Mirbach, Oberbettingen und Wiesbaum aus der bisherigen Verbandsgemeinde Lissendorf sowie aus dem Landkreis Ahrweiler die Gemeinde Nohn eingegliedert. Von der Stadt Hillesheim aus werden heute 15 Gemeinden verwaltet.

Zu den bestehenden 27 Gemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg kamen 1970 weiterhin dazu: Beinhausen, Boxberg, Brück, Hörschhausen, Katzwinkel und Neichen. Die 33 Ortsgemeinden werden von der namengebenden Gemeinde Kelberg aus verwaltet.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 führt der „Landkreis Daun“ den Namen „Landkreis Vulkaneifel“.

1 Königlich Statistisches Büro (Hrsg.), Die Gemeinden und Gutsbezirke der Rheinprovinz und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. Dezember 1871, Berlin 1874, S. 132.

2 Nach Thorey/Geis, Nachweis genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz, Bd. 1: Wohnplatzverzeichnis, 2. Ausgabe, Köln 2003, S. 195 erfolgte die Zusammenlegung erst 1891.

3 „Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts” vom 27.12.1927, in: Preußische Gesetzsammlung 1927, Nr. 1 bis einschl. 47, Berlin o. D. [1928], S. 211 - 214, hier: S. 211.

4 Anpassung durch Kreisverwaltung Vulkaneifel

Hinweis:
Die vg. detaillierte Verwaltungsgeschichte des Landkreises Vulkaneifel entstammt der Urheberschaft des Landeshauptarchivs Koblenz und wurde von der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Teilenangepasst.