Unterhaltsvorschuss


Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Sofern dieser Fall eintritt und die weiteren Voraussetzugen gegeben sind, werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt.
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sowie das dazugehörige Merkblatt erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zum Unterhalt erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.