Inobhutnahme

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Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche darum bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Darscheid, Helmuth06592/933-270
Pid-Caspers, Heike06592/933-308