Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendliche)

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Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate vor dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Darscheid, Helmuth06592/933-270
Pid-Caspers, Heike06592/933-308