Informationen für Tagesmütter und Tagesväter


Schritte zur Betreuung von Tageskindern
im Landkreis Vulkaneifel
1. Möchten Sie als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein? Dann wenden Sie sich bitte an die Tagespflegevermittlung des Kreisjugendamtes Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Zi. 136. Wir geben Ihnen die notwendigen Informationen rund um die Tagespflege und vermitteln freieTagespflegestellen im Landkreis Vulkaneifel. Außerdem erhalten Sie hier Beratung und Begleitung in Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater, sowie die zur Erlangung der Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII) erforderlichen Formulare.
2. Zur Erlangung der Pflegeerlaubnis benötigen Sie folgende Nachweise:
a) Nachweis über die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs „Tagesmütter – Tagesväter“. Informationen zum Qualifizierungskurs: Tel. 06592/933253 oder beim DRK Kreisverband Daun e.V. DRK Hotline: 06592/95000oder unter www.drk-kv-daun.de
b) Nachweis über anderweitig erworbene Qualifikationen zur Tagespflege (z.B. Nachweis einer pädagogischen Berufsausbildung oder Nachweis über Dauer und Umfang vergangener Tagespflegeverhältnisse, bitte Referenzen hinzufügen).
c) Nachweis über die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe am Kind“
d) Fragebogen für Tagesmütter/ und -väter (erhalten Sie in der Tagespflegevermittlung des Kreisjugendamtes oder hier)
e) Ärztliches Attest über die physische und psychische Gesundheit der zukünftigen Tagespflegeperson.
f) Führungszeugnisse (gem. § 72 a SGB VIII) / Belegart O für alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen.
Senden Sie diese Unterlagen bitte an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun. Wir werden dann einen Termin zum Hausbesuch mit Ihnen vereinbaren. Nach Abschluss der Überprüfung der pädagogischen Geeignetheit erhalten Sie dann die, für Ihre Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater erforderliche, Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Die Zahlung des Aufwendungsersatzes ist erst nach Abschluss der Überprüfung und der Bestätigung der Geeignetheit möglich.
3. Klären Sie Ihren arbeitsrechtlichen Status und damit einhergehend auch Ihren sozialrechtlichen Status als Tagesmutter/ - Vater (selbständig Tätige oder Arbeitnehmerin). Stellen Sie im Zweifelsfall eine Anfrage an die BfA.
4. Wichtig !! Abhängig von Ihrem arbeitsrechtlichen Status ist auch die Art der Unfallversicherung für Ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson. Zuständig für eine selbständige Tagespflegeperson in der Wohlfahrtspflege ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg / Telefon 040/20 20 7 – 0 / Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie telefonisch oder im Internet: www.bgw-online.de (Kundenzentrum).
5. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung als Tagespflegeperson beraten.
6. Schließen Sie eine (Berufs)Haftpflichtversicherung ab oder stocken Sie Ihre private Haftpflichtversicherung entsprechend auf. Lassen Sie sich beraten. Der TagesElternverein Rheinland-Pfalz e.V. (Tel. 06321-487064 oder 06359-2090912) bietet z.B. eine Sammelhaftpflicht für seine Mitglieder an (Informationen dazu erhalten Sie unter www.tageselternrlp.de).
7. Da Steuer- und Versicherungsleistungen in jedem Einzelfall geprüft werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Steuerberater und bei Ihren Versicherungen individuell beraten zu lassen.
8. Kontaktaufnahme zu den Eltern / Persönliches Kennen lernen.
9. Planen Sie zusammen mit den Eltern die Eingewöhnung des Tageskindes.
10. Teilen Sie dem Jugendamt mit, wenn ein Tagespflegeverhältnis zu Stande gekommen ist.
11. Der Aufwandsersatz für Ihre Betreuungsleistung wird vom Kreisjugendamt direkt an Sie ausgezahlt. Die Höhe des Aufwandsersatzes richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand und wird in folgenden Abstufungen pro Tageskind vergütet:
| |
Bei Großelternpflege:
|
| 5 - 9 |
Wochenstunden: |
140,- € |
5 – 9 |
Wochenstunden: |
105,- € |
| 10 - 14 |
Wochenstunden: |
210,- € |
10 – 14 |
Wochenstunden: |
140,- € |
| 15 - 19 |
Wochenstunden: |
280,- € |
15 – 19 |
Wochenstunden: |
210,- € |
| 20 - 24 |
Wochenstunden: |
350,- € |
20 - 24 |
Wochenstunden: |
280,- € |
| 25 - 29 |
Wochenstunden: |
420,- € |
25 – 29 |
Wochenstunden: |
350,- € |
| 30 - 34 |
Wochenstunden: |
490,- € |
30 – 34 |
Wochenstunden: |
420,- € |
| > 35 |
Wochenstunden: |
560,- € |
> 35 |
Wochenstunden: |
490,- € |
12. Diese Geldleistung setzt sich zusammen aus den angemessenen Kosten, die einer Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen und einem angemessenen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung. Zusätzlich werden auf Nachweis die Beiträge zu einer Unfallversicherung bei der BGW erstattet. Hälftig erstattet werden die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson sowie, im Falle der Krankenversicherungspflicht die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
13. Teilen Sie dem Jugendamt mit, wenn ein Tagespflegeverhältnis beendet wurde.