KFZ-Zulassung nur bei bezahlter Rechnung


Die Zulassung eines Kfz nur noch dann durchgeführt, wenn sowohl die Kraftfahrzeug-Steuer als auch Zulassungsgebühren aus vergangenen Jahren ordnungsgemäß von der Fahrzeughalterin beziehungsweise dem Fahrzeughalter bezahlt sind.
Hintergrund war die gestiegene Anzahl an chronischen Steuer- und Gebührenverweigerern.
Möchten Sie also wieder ein Fahrzeug zulassen und haben bei der Zulassungsstelle noch Auslagen oder Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen offen, müssen Sie diese Schulden vorher begleichen.