Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

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Wenn Ihr hinteres amtliches Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, müssen Sie ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug anbringen.


Das Zusatzschild braucht nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen werden.


Kennzeichenschilder erhalten Sie in bei den ortsansässigen Schilderherstellern

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Möller, Norbert06592/933-351
Bell, Andreas06592/933-215
Krebsbach, Monika06592/933-360
Romes, Daniel06592/933-213
Warscheid, Andrea06592/933-339
Zender, Waltraud06592/933-214