Ausfertigung eines Ersatzfahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II


Bitte bringen Sie mit:
- Eidesstattliche Erklärung vor einem Notar, oder beim Landratsamt abgeben
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht vom Fahrzeughalter, falls dieser die Neuausstellung nicht selbst beantragt
ACHTUNG EIN NEUER FAHRZEUGBRIEF KANN ERST NACH CA. 6 WOCHEN AUSGESTELLT WERDEN.