Ausfertigung eines Ersatzfahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

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Bitte bringen Sie mit:

  • Eidesstattliche Erklärung vor einem Notar, oder beim Landratsamt abgeben
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht vom Fahrzeughalter, falls dieser die Neuausstellung nicht selbst beantragt

ACHTUNG EIN NEUER FAHRZEUGBRIEF KANN ERST NACH CA. 6 WOCHEN AUSGESTELLT WERDEN.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Möller, Norbert06592/933-351
Bell, Andreas06592/933-215
Krebsbach, Monika06592/933-360
Romes, Daniel06592/933-213
Warscheid, Andrea06592/933-339
Zender, Waltraud06592/933-214