Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Technischen Änderungen

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Bitte bringen Sie mit:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Gutachten zur Änderung
  • Gültige Hauptuntersuchung

Eine Zulassungsbescheinigung II muss nicht vorgelegt werden, wenn die in der Zulassungsbescheinigung II wiedergegebenen Technikdaten nicht geändert werden. Dies ist z. Bsp. bei Eintragung eines anderen Fahrwerks der Fall.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Möller, Norbert06592/933-351
Bell, Andreas06592/933-215
Krebsbach, Monika06592/933-360
Romes, Daniel06592/933-213
Warscheid, Andrea06592/933-339
Zender, Waltraud06592/933-214