Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Technischen Änderungen


Bitte bringen Sie mit:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Gutachten zur Änderung
- Gültige Hauptuntersuchung
Eine Zulassungsbescheinigung II muss nicht vorgelegt werden, wenn die in der Zulassungsbescheinigung II wiedergegebenen Technikdaten nicht geändert werden. Dies ist z. Bsp. bei Eintragung eines anderen Fahrwerks der Fall.