Neuzulassung


Das Fahrzeug kommt als fabrikneues Fahrzeug erstmals in Verkehr und Sie möchten es auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis zulassen. .
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier bzw. ein Datenblatt des Herstellers).
Ein Einzelgutachten gem. § 21 StVZO kann ggfls. nicht anerkannt werden.
- Versicherungsbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis.
- bei Erledigung durch Dritte auch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)
- Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen
zusätzlich
bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
Vereinsregisterauszug
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis
(ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)