Neuzulassung

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDrucken

Das Fahrzeug kommt als fabrikneues Fahrzeug erstmals in Verkehr und Sie möchten es auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis zulassen. .

 

Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier bzw. ein Datenblatt des Herstellers).

Ein Einzelgutachten gem. § 21 StVZO kann ggfls. nicht anerkannt werden.

  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis.
  • bei Erledigung durch Dritte auch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
  • Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer)
  • Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen

zusätzlich

  • bei Firmen:
  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

    • bei Vereinen:

    Vereinsregisterauszug

    • bei Minderjährigen:

    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis
    (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

    Ansprechpartner
    Mitarbeiter/inTelefonnummer
    Möller, Norbert06592/933-351
    Bell, Andreas06592/933-215
    Krebsbach, Monika06592/933-360
    Romes, Daniel06592/933-213
    Warscheid, Andrea06592/933-339
    Zender, Waltraud06592/933-214