Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland


Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- Ausländische Kfz-Papiere oder Abmeldebescheinigung
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Km beträgt)
- Bei Pkw mit COC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung muss diese grds. vorgelegt werden und macht dann eine Abnahme nach § 21 StVZO entbehrlich.
- Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung (nicht erforderlich, falls das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist)
- Ggfls. Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
Im Zweifelsfall ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ratsam.