Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

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Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung
  • Ausländische Kfz-Papiere oder Abmeldebescheinigung
  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Km beträgt)
  • Bei Pkw mit COC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung muss diese grds. vorgelegt werden und macht dann eine Abnahme nach § 21 StVZO entbehrlich.
  • Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung (nicht erforderlich, falls das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist)
  • Ggfls. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister

 

Im Zweifelsfall ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ratsam.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Möller, Norbert06592/933-351
Bell, Andreas06592/933-215
Krebsbach, Monika06592/933-360
Romes, Daniel06592/933-213
Warscheid, Andrea06592/933-339
Zender, Waltraud06592/933-214