Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDrucken

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage
  • Versicherungsbestätigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis
  • Übereinstimmungsbescheinigung. Bei Pkw mit COC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung muss diese zwingend vorgelegt werden. Eine Untersuchung nach § 21 StVZO ist dann nicht erforderlich und wird auch nicht anerkannt.
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Ggfls. Vollmacht
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister

Im Zweifelsfall ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ratsam.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Möller, Norbert06592/933-351
Bell, Andreas06592/933-215
Krebsbach, Monika06592/933-360
Romes, Daniel06592/933-213
Warscheid, Andrea06592/933-339
Zender, Waltraud06592/933-214