Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage
- Versicherungsbestätigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis
- Übereinstimmungsbescheinigung. Bei Pkw mit COC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung muss diese zwingend vorgelegt werden. Eine Untersuchung nach § 21 StVZO ist dann nicht erforderlich und wird auch nicht anerkannt.
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Ggfls. Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
Im Zweifelsfall ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns ratsam.