ÖPNV


Im Rahmen des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) werden die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen, die Gewährleistung einer Grundversorgung mit Verkehrsleistungen auch in dünn besiedelten Räumen und die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs als Aufgabe wahrgenommen.
Zudem wird die ordnungsgemäße und sichere Abwicklung der Kindergarten- und Schülerbeförderung zu den Schulen und Kindergärten im Landkreis im Rahmen des bestehenden ÖPNV-Angebotes oder durch Sonderregelungen im Freistellungsverkehr durch u. a. Sachbearbeiter gewährleistet.