Brandschutz


Die Landkreise sind Träger des überörtlichen Brandschutzes. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen sowie die Aufstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen und die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen.
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