Rettungsdienst

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Die Landkreise sind neben dem Land kommunaler Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Aufgabe hat der träger eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Genehmigung von Rettungsdienstbetrieben.


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Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Klein, Dieter06592/933-210