Rettungsdienst


Die Landkreise sind neben dem Land kommunaler Träger des Rettungsdienstes. Im Rahmen dieser Aufgabe hat der träger eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Notfall- und Krankentransportes als medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Genehmigung von Rettungsdienstbetrieben.
Weitere Informationen bei unten angegebenem Sachbearbeiter.