Zivil- und Katastophenschutz


Die Landkreise sind Träger des Katastrophenschutzes. Zu den Aufgaebn gehören die Bereitstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastophenschutzes mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Ausrüstungen, Bildung von Stabsttellen, Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes und Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen.
Der Bund ist Träger des Zivilschutzes. Die Landkreise wirken durch nichtmilitärische Maßnahmen mit, um die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen sowie die Folgen zu beseitigen.