Was ist Ausländerrecht?


Ausländerrecht ist ein Spezialrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Nach der Definition des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist Ausländer jeder, der nicht deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist.
Das Ausländerrecht umfasst insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit und Förderung der Integration von Ausländern.