Was ist Ausländerrecht?

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Ausländerrecht ist ein Spezialrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Nach der Definition des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist Ausländer jeder, der nicht deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist.
Das Ausländerrecht umfasst insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit und Förderung der Integration von Ausländern.