Welche Gesetze gibt es?


Am 01.01.2005 wurde das Ausländergesetz vom 09.07.1990 durch das neue Zuwanderungsgesetz (Aufenthaltsgesetz) abgelöst, dessen wesentliche Veränderung die stärkere Integration von Ausländern zum Inhalt hat.
Grundzüge des neuen Aufenthaltsgesetzes sind allgemein die Einreise, der Aufenthalt und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern.
Neben dem o. g. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gibt es noch weitere für die Ausländerbehörde maßgebende Gesetze und dazugehörige Rechtsverordnungen, Richtlinien und Weisungen wie z. B.:
- das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), das den Aufenthalt der Ausländer während des Asylverfahrens, deren Unterbringung und Verteilung, sowie gerichtliche Verfahren und Mitwirkungspflichten Asylbegehrender regelt
- das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), dessen Regelungsgegenstand die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und Ihrer Familienangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland ist.