Führerschein auf Probe


Wer zum ersten Mal eine Führerscheinprüfung abgelegt hat, erhält diesen auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Erhält der Führerscheininhaber während der Probezeit Punkteeintragungen in das Verkehrszentralregister ordnet die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar an.
Die Teilnehmer werden in Gruppengesprächen und durch Mitwirkung an einer Fahrprobe veranlasst, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und abzubauen. Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden. Es gibt daneben spezielle Seminare für Alkohol- und Betäubungsmittelproblematik.
Wer nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, erhält eine schriftliche Verwarnung verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsvchologischen Beratung teilzunehmen. Die verkehrspsychologische Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Die verkehrspsychologische Beratung darf nur von besonders ausgebildeten Diplom-Psychologen durchgeführt werden.
Wer nach diesen beiden Maßnahmen eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, dem wird der Führerschein entzogen.