Eingliederungshilfe für behinderte Menschen


Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Darüber hinaus können Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seeliischen Behindelung Leistungen der Eingliederungslhilfe erhalten. Grundsätzlich sin die ambulanten Hilfen gegenüber den teilstationären oder stationären Hilfen vorrangig.