Haustürbetrug


Sie sehen es niemanden an der Nasenspitze an
Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: "Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen." Das ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachen vorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden.
Ganz besonders häufig haben es Betrüger an der Haustür auf Senioren abgesehen, die sich in ihren vier Wänden vermeintlich sicher fühlen. Ziel dieser unliebsamen Besucher ist es, Einlass in die Wohnung zu finden; denn dort sind in aller Regel weder Zeugen noch andere Personen zu erwarten, die die eigenen Pläne durchkreuzen könnten.
Einem Betrüger sind seine finsteren Absichten in den seltensten Fällen anzusehen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angebliche Amtsperson vorstellig. Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum. Der durch sie verursachte finanzielle Schaden ist oft nicht wieder auszugleichen.

HaustürgeschäfteHaustürgeschäfte sind nicht ohne Risiko, denn immer wieder versuchen unseriöse Verkäufer der betrügerische Vertreter ihre Kunden über den Vertragsabschluss zu täuschen oder Verträge sogar zu verfälschen. Die Palette der Haustürgeschäfte reicht vom Abschluss eines Zeitschriftenabonnements, Verträge über Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung bis zur Entgegennahme unbestellter Zusendungen.
Schutz vor unüberlegten Käufen oder Vertragsabschlüssen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch mit der Einräumung eines Widerrufrechts. Binnen zwei Wochen können die Käufer bei Haustürgeschäften ihre Kauferklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am sichersten geht dies per Einschreiben mit Rückschein
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, wenn ein Bagatellgeschäft (bis zu 40 €) vorliegt oder wenn die Erklärung notariell beurkundet wurde. Bei Mitgliederwerbung für Vereine gilt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Wichtig für die Widerrufsfrist sind das Datum des Kaufvertrags und die Belehrung über das Widerrufsrecht.
Tipps- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht von Mitleid erregenden Sprüchen beeindrucken oder verwirren.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“, mündliche Absprachen unwirksam.
- Verträge über umfangreiche Handwerksarbeiten an Haus und Wohnung sollten Sie nicht an der Haustür abschließen, sondern stets Angebote mehrerer Handwerksbetriebe einholen.
- Sollten Sie dennoch einen Vertrag abschließen, verlangen Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Achten Sie auf das korrekte Datum.
- Bezahlen Sie keine Rechnungen für unbestellte Abonnements. Lassen Sie sich die Forderung erläutern und belegen.
- Unverlangt zugesandte geringwertige Ware, z. B. Postkarten, muss weder bezahlt noch aufbewahrt oder gar zurückgeschickt werden.
Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie im Internet:
www.polizei-beratung.de