Abstufungsanordnung


Aufsichtsbehördliche A b s t u f u n g s a n o r d n u n g
Kreisstraße Nr. 88 (K 88) vom Kreuzungsbereich Ortseingang Kelberg (Ortsteil Köttelbach) bis Ende K 88 in der Ortslage Kelberg (Ortsteil Köttelbach)
- Abstufung der K 88 in der Gemarkung Kelberg -
Die K 88 führt vom Beginn der Ortslage Kelberg (Ortsteil Köttelbach) (Ortsgemeinde Kelberg, Landkreis Vulkaneifel) von Station 0,602 in den Ort und endet dort bei Station 1,001.
Der Ortsteil Köttelbach ist bereits in Station 0,602 als angebunden anzusehen, so dass für eine Weiterführung der Kreisstraße keine rechtliche Verpflichtung besteht (§ 3 Nr. 2 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz – LStrG – vom 01.08.1977 in der zur Zeit gültigen Fassung).
Der innerörtliche Streckenabschnitt der K 88 von Station 0,602 bis zum Ende der K 88 bei Station 1,001 hat somit nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße nach § 3 LStrG und wird mit Ablauf des 31.12.2010 zur Gemeindestraße abgestuft (§ 38 LStrG).
Die abgestufte Strecke beginnt mit Station 0,602 (Ortseingang Köttelbach) und endet mit Station 1,001 (Ende der K 88 in der Ortslage Köttelbach). Der abgestufte Streckenabschnitt hat eine Länge von 0,399 km .
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel verfügt die Abstufung in ihrer Eigenschaft als Straßenaufsichtsbehörde (§ 38 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 51 LStrG). Dieser Anordnung liegt ein Übersichtsplan (M = 1 : 5.000) zugrunde, der zusammen mit der Abstufungsanordnung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Zimmer 313) eingesehen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder beim Kreisrechtsausschuss, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (oder: Postfach 12 20, 54543 Daun) einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
54550 Daun, 05.07.2010
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Heinz Onnertz
(Landrat)