Aktuelles zu Rauchwarnmeldern


Nur noch 7 Monate Frist zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern! Ab Mitte Juli 2012 müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Diese Verpflichtung gilt auch für Altbauten, Mietwohnungen und selbstgenutzte freistehende Wohnhäuser. Die Rauchwarnmelder müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und den Fluren angebracht werden.
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