Agrarförderung:

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Verwaltungsgericht bezweifelt Gültigkeit der Modulationserhöhung seit 2009
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die im Rahmen der Modulation seit 2009 über 5 Prozent hinausgehenden Kürzungen der Direktzahlungen in Frage stellt und hierzu den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten hat.

 Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze für die Landwirte im Zuge der Halbzeitbewertung unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war.
Mehrere landwirtschaftliche Betriebe hatten gegen die seit 2009 erhöhte Modulation Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Mit Beschluss vom 28. September 2011 (Az: VG 6 K 255/10) hat das VG Frankfurt/Oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur europarechtlichen Zulässigkeit der generellen Erhöhung der Modulation und der progressiven Modulation zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich frühestens 2013 zu rechnen.
Von der seit 2009 bestehenden Regelung zur schrittweisen Erhöhung der Modulation von 5 Prozent auf 10 Prozent bis 2012 sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mit Direktzahlungen von über 5.000 Euro betroffen. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe ihre diesjährigen Auszahlungsbescheide zur Betriebsprämie 2011. Die betroffenen Betriebsinhaber müssen entscheiden, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Widerspruch gegen die um mehr als 5 Prozent erfolgte Kürzung einlegen, um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen der Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Markus Junk, Tel. 06592/933-300 gerne zur Verfügung.