Zuständigkeit für das Sprengstoffgesetz
Donnerstag, 05. Januar 2012 um 15:06


Ab dem 01.01.2012 ist die Kreisverwaltung zuständig für die Genehmigung privater Feuerwerke (§ 24 SprengV) und die Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz.
Wer ein privates Feuerwerk (außer an Silvester und Neujahr) veranstalten will, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.
Diese sollte mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Event bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel schriftlich beantragt werden.
Bereits beantragte Erlaubnisse (auch Verlängerungen) nach § 27 Sprengstoffgesetz werden abschließend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier bearbeitet.
Anträge stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung zum Download bereit. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Sonja Ewertz (Tel. 06592/933-230
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