Zuständigkeit für das Sprengstoffgesetz

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Ab dem 01.01.2012 ist die Kreisverwaltung zuständig für die  Genehmigung privater Feuerwerke (§ 24 SprengV)  und die Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz.
Wer ein privates Feuerwerk (außer an Silvester und Neujahr) veranstalten will, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.

 Diese sollte mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Event bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel schriftlich beantragt werden.

Bereits beantragte  Erlaubnisse (auch Verlängerungen) nach § 27 Sprengstoffgesetz werden abschließend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier bearbeitet.

Anträge stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung zum Download bereit. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Sonja Ewertz (Tel. 06592/933-230 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. )