Wichtige Information des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft

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Änderungen vor Erstellung der Müllgebührenbescheide melden!

Im Laufe eines Jahres treten hinsichtlich der Grundlagen für die Erhebung der Müllgebühren immer wieder Änderungen ein.

 

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet die Eigentümer von Grundstücken, notwendige Änderungen wie beispielsweise Adressen, Namen, Eigentumswechsel oder höhere bzw. niedrigere Personenzahl im Haushalt vor Erstellung der Abfallgebührenbescheide mitzuteilen. Da die Bescheide für das Jahr 2012 bereits in der ersten Hälfte des Monats Februar erstellt werden, empfiehlt sich daher eine umgehende Mitteilung.

Änderungsmitteilungen für die Verbandsgemeinde Daun nimmt Elke Kordel (Tel.: 06592 / 933 – 297), für die Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll Ute Zielke (Tel.: 06592 / 933 – 294) und für die Verbandsgemeinden Gerolstein und Kelberg Simone Johanns (Tel.: 06592 / 933 – 296) entgegen.

Sie können Änderungen aber auch schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft,  Postfach 1220, 54543 Daun oder per Telefax (06592/985-033) melden. Außerdem erreichen Sie den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der E-mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.