BHV1-Freiheitsbescheinigung


Gemäß der BHV1-Verordnung dürfen Rinder in einen Bestand nur eingestellt werden oder einen Bestand nur verlassen, wenn sei von einer BHV1-Freiheitsbescheinigung begleitet werden.
Anträge auf Ausstellung einer dieser BHV1-Freiheitsbescheinigungen (Bestand und Einzeltier) erhalten Sie hier.
Zuständigkeiten für den Bereich BHV1:
A-I, S-Z (Anfangsbuchstabe Nachname): Herr Roden
J-R: Frau Lenerz