BHV1-Freiheitsbescheinigung

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Gemäß der BHV1-Verordnung dürfen Rinder in einen Bestand nur eingestellt werden oder einen Bestand nur verlassen, wenn sei von einer BHV1-Freiheitsbescheinigung begleitet werden.

Anträge auf Ausstellung einer dieser BHV1-Freiheitsbescheinigungen (Bestand und Einzeltier) erhalten Sie hier.

 

Zuständigkeiten für den Bereich BHV1:

A-I, S-Z (Anfangsbuchstabe Nachname): Herr Roden

J-R: Frau Lenerz

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Lenerz, Sigrid06592/933-309
Roden, Manfred06592/933-304