Verreisen mit Heimtieren

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Was muss ich bei Reisen ins Ausland mit einem Heimtier beachten.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union muss der EU-einheitliche Heimtierausweis mitgeführt werden.
Eine gültige Tollwutimpfung muss erkennbar sein.
Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein.

Wo bekomme ich einen Heimtierausweis her?
Dieser wird von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.


Wann hat mein Tier eine gültige Tollwutimpfung?
Der Impfschutz ist dann als gültig anzusehen, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts die Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate zurückliegt.

Wie ist mein Heimtier identifizierbar?
Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch durch einen Chip gekennzeichnet sein ISO-Norm 1178 oder 11785). Die Chip-Nummer muss im Pass eingetragen sein. Bis zum 31.12.2011 kann die Kennzeichnung noch über eine gut lesbare Tätowierung erfolgen.

Was geschieht, wenn die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind?
Die EU- Richtlinien sehen vor, dass Tiere, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen,

  • in das Herkunftsland zurückzusenden
  • unter amtlicher Kontrolle zu isolieren (Quarantäne)
  • als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist, zu töten

sind.

Was muss ich beachten, bei Reisen in Länder außerhalb der EU?
Die EU hat eine Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EU-Mitglieder entspricht. Für diese Länder gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B. Schweiz, Norwegen).

Einige EU- oder Drittländer haben noch nationale Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Heimtier einreisen darf. Für Informationen hierzu, wenden Sie sich bitte an uns.

Ansprechpartner
Mitarbeiter/inTelefonnummer
Thelen, Andreas06592/933-330
Hermes, Daniel06592/933-328
Mainhard, Walburga06592/933-353