Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)


Ziel dieser Förderung ist ein Ausgleich der natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile durch die Bewirtschaftung von Flächen in von der Natur aus benachteiligten Gebieten. Hierzu zählt der gesamte Landkreis Vulkaneifel.
Die Ausgleichszu- lage soll die Fort- führung der landwirt- schaftlichen Erwerbs- tätigkeit in den benachteiligten Gebieten sicher- stellen. Weitere Ziele sind die Erhaltung des ländlichen Raumes sowie die Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Gefördert werden alle landwirtschaftlichen Nutzflächen des jeweiligen Betriebs, mit der Ausnahme von Weizen- und Silomaisflächen.
Eine Ausgleichszulage kann jedoch nur von Betrieben beantragt werden, wenn diese
- die Mindestgröße nach § 1 (2) ALG erreichen (im Landkreis Vulkaneifel beträgt diese Mindestgröße 6,0 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche),
- nicht mehr als 67.500 € Gesamteinkünfte (bei ledigen Antragstellern 59.836€), darunter maximal 30.000 € nichtlandwirtschaftliche Einkünfte (bei ledigen Antragstellern 22.336€), erzielt haben,
- mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft müssen im vorzulegenden Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden).
Die Ausgleichszulage wird hälftig aus Mitteln der Europäischen Union sowie in einem Umfang von 30 % aus Bundesmitteln und 20 % aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Jährlich wird durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel ein Betrag von insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro an die zuwendungsberechtigten Unternehmen ausgezahlt.
| Beihilfehöhe: |
abhängig von der bereinigten Ertragsmesszahl (b-EMZ) |
|
- für Dauergrünland zwischen 50 € und 120 € je Hektar |
|
- für Ackerland zwischen 25 € und 60 € je Hektar |