Zensus 2011


Der Zensus 2011 ist
- eine registergestützte und
- um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung,
- einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung
- sowie einer Vollerhebung in Sonderbereichen
- mit Stichtag 9. Mai 2011
Anders als eine klassische Volkszählung wird der Zensus 2011 registergestützt durchgeführt. Dies bedeutet, dass die bestehenden Registerinformationen z. B. des Melderegisters zusammengeführt werden und somit nur ein kleiner Teil der Bevölkerung befragt werden muss. Da die Register nicht immer stimmen z. B. weil jemand vergessen hat sich beim Meldeamt abzumelden, ist eine zusätzliche Befragung erforderlich. Dabei werden die Informationen nicht an die Register weitergegeben, sondern nur für statistische Zwecke verwendet (sog. Rückspielverbot)
Mit der Volkszählung werden mehrere Ziele verfolgt. Dies sind insbesondere:
- Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl
- Einteilung von Wahlkreisen
- Finanzzuweisungen (Länder und kommunaler Finanzausgleich)
- Gewinnung kleinräumiger Strukturdaten:
- Bedarf an Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen
- Arbeitsmarktsituation
- Verkehrsplanung
Nachfolgend werden stichwortartige Angaben über die Art und den Verlauf der einzelnen Erhebungsmodule dargestellt:
Haushaltsstichprobe
Zweck: dient der Qualitätssicherung des Zensus 2011. Gewinnung von Informationen, welche nicht in Registern enthalten sind, wie z. B.: Bildung, Migrationshintergrund etc..
- Die Befragung der Haushaltestichprobe ist in weiten Teilen abgeschlossen, offen sind noch diejenigen Personen, die trotz schriftlicher Aufforderung keine Angaben gemacht haben. Diejenigen, die keine Angaben machen, werden jetzt mit einem Zwangsgeld belegt. Das Zwangsgeld entbindet nicht von der Auskunftspflicht. Aufgrund einer Nachziehung erfolgen noch Ergänzungsstichproben, Zeitpunkt vermutlich Mitte November.
Vollerhebung an Sonderanschriften
Eine Sonderanschrift liegt vor, wenn sich in einer Einrichtung ein Wohnbereich befindet, mit einer besonderen Wohnungssituation. Dies sind insbesondere Altenheime und Schwesternwohnheime. Es erfolgt eine Trennung zwischen sensiblen und nicht sensiblen Bereichen. Die sensiblen Sonderanschriften der Erhebungsstelle „Landkreis Vulkaneifel“ werden komplett von einem Mitarbeiter des Landkreises bearbeitet.
- Diese Befragungen sind größtenteils abgeschlossen, vereinzelte Personen müssen noch schriftlich befragt werden.
Rückfragen zur Klärung von Unstimmigkeiten
Zweck: Nach Zusammenführung des Melderegisters mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung können Über- und Untererfassung vorliegen. Diese Abweichungen werden durch die sog. Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten(BZKU) geklärt. In Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wird aufgrund dieser Befragung die amtliche Einwohnerzahl ermittelt. Dies ist für den Landkreis Vulkaneifel die wichtigste Befragung, da wir nur Gemeinden unter 10.000 Einwohnern haben und von der amtlichen Einwohnerzahl die entsprechenden Landeszuweisungen abhängig gemacht werden.
- Dieses Modul läuft voraussichtlich ab Januar 2012 an, genauer Zeitpunkt noch offen.
Ersatzvornahmen bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)
Die GWZ wird als Vollerhebung unmittelbar vom statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz postalisch durchgeführt. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass durch die GWZ keine Angaben erhoben werden können. Deshalb muss durch Interviewer vor Ort eine Inaugenscheinnahme einzelner Gebäude vorgenommen werden (Ersatzvornahmen).
- Diese Befragungen laufen ab Dezember 2011 sukzessive bis April 2012.
Wiederholungsbefragung
Das Zensusgesetz sieht eine Überprüfung der Qualität des Stichprobenergebnisses vor. Erreicht wird dies durch eine nochmalige Befragung von ca. 5 % der Personen der Haushaltsstichprobe.
- Die Wiederholungsbefragung findet in unserem Landkreis nicht statt, da sie lediglich in Gemeinden über 10.000 Einwohnern durchgeführt wird.
Mehrfachfallprüfung
Postalische Befragung von allen Personen in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern, die ausschließlich mit Nebenwohnung(en) oder mit mehreren Hauptwohnungen in den Melderegistern gemeldet sind, um deren Hauptwohnsitz zu bestimmen.
- Geplanter Zeitraum: Januar bis April 2012.
Gebäude- und Wohnungszählung
Die Gebäude und Wohnungszählung findet postalisch unmittelbar vom Statistischen Landesamt als Vollerhebung statt, da es in Deutschland bisher keine flächendeckenden Register über Gebäude und Wohnungen gibt. Gefragt wird z. B.: Anzahl der Wohnungen, Baujahr der Gebäude, Heizungsart etc.. In Rheinland-Pfalz wurden etwa1 Million Eigentümer und Verwalter von Wohnungen befragt.
- Dieses Modul wurde durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz durchgeführt , lief parallel zur Haushaltestichprobebefragung und ist ebenfalls in weiten Teilen abgeschlossen.
Weitere Informationen zum Zensus erhalten Sie an unserem Servicetelefon unter der 06592/933-550 oder unter www.zensus2011.de.
Hier können Sie auch die entsprechenden Fragebögen herunterladen.