Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz


Als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer ehrenamtlicher Verdienste um die Gesellschaft (zum Beispiel Engagement in allen Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens ebenso wie im Umwelt- und Naturschutz usw. ) und die Mitmenschen wird die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz gestiftet. An die Qualität der Verdienste werden durch das Merkmal "besondere" erhöhte Anforderungen gestellt. Maßgebend sind Bedeutung, Dauer und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Die Verdienstmedaille wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsident verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Präsidenten oder der Präsident des Landtags, die Mitglieder der Landesregierung, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte. Das Recht, Anregungen an die Vorschlagsberechtigten zu richten steht jedem zu. Das Recht der Initiativverleihung der Ministerpräsidenten oder des Ministerpräsidenten bleibt unberührt. Personen, denen die Verdienstmedaille verliehen wird, erhalten hierüber eine Urkunde. Die Verleihung wird im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gemacht.