Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz


Die Sportplakette wird für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Bereich des Sports verliehen. Die Sportplakette kann auch an Personen verliehen werden, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben, wenn sie ihre Verdienste um den Sport im Lande Rheinland-Pfalz erworben haben.
Die Sportplakette wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt. Für die Verleihung vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung.