Rettungsmedaille des Landes Rheinland-Pfalz


Das Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr des Bundeslandes Rheinland-Pfalz wurde am 19. März 1951 per Landesgesetz gestiftet und ist eine staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens erfolgreich durchgeführte Rettung aus Gefahr. Daher werden für Rettungstaten verliehen
- die Rettungsmedaille am Bande oder die nichttragbare
- Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr
Neben diesen beiden möglichen Verleihungsarten besteht zudem die Möglichkeit eine öffentliche Belobigung auszusprechen. Daneben kann, auch im Falle einer Nichtverleihung einer Auszeichnung, eine Geldbelohnung gewährt werden. Für alle Ehrungsarten ist gleich, dass sie an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden kann.
Rettungsmedaille am Bande
Eine Verleihung kann an alle Personen erfolgen, die unter besonders schwierigen, mit Lebensgefahr verbundenen Umständen erfolgreich Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben oder eine von der Allgemeinheit drohende Gefahr abgewendet haben und dabei einen besonderen Beweis von Mut und Selbstopferung gezeigt haben. Der zukünftige Träger muss der Auszeichnung im Weiteren würdig erscheinen.
Erinnerungsabzeichen
Das Erinnerungsabzeichen für Rettung aus Gefahr wird dagegen verliehen, wenn sich der Retter bei der zugrunde liegenden Rettungstat in minder schwerer Lebensgefahr befunden hat.
Geldbelohnung
Rettungstaten, die nicht selbstständig durchgeführt worden sind, bzw. deren Begleitumstände minder schwierig waren, erhalten eine Geldbelohnung, die statt der Rettungsmedaille oder des Erinnerungsabzeichens gewährt werden kann. Die Höhe wird dabei vom Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion festgelegt. Die Aushändigung erfolgt dann im Übrigen durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in voller Höhe und gebührenfrei. Die Geldbelohnung wird dabei stets unabhängig von dem Ersatz etwa erlitten Körper oder Sachschadens gezahlt. Ergeben sich aus den Ermittlungen, dass der Retter nicht gewillt ist, die Rettungs- oder Erinnerungsmedaille anzunehmen, so ist festzustellen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse die Geldbelohnung rechtfertigen. Ist dies der Fall, so kann anstelle der Rettungs- oder Erinnerungsmedaille die Geldbelohnung treten.
Öffentliche Belobigung
Sind für Rettungstaten die Voraussetzungen für deine Verleihung der Rettungsmedaille, das Erinnerungsabzeichens und einer Geldbelohnung nicht gegeben und verlangt das Verhalten des Retters jedoch einer Würdigung, so wird diesem eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Die öffentliche Belobigung wird durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vollzogen. Sie ist ebenfalls im Staatsanzeiger bekannt zu geben.