Gleichstellungsbeauftragte


Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet in der Kreisverwaltung und auf Kreisebene darauf hin, vorhandene Benachteiligungen von Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Durchsetzung von Gleichberechtigung von Mann und Frau zu verwirklichen.
Ziele – Arbeitsbereiche:
• Initiierung von Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, in der Familie, im sozialen Umfeld sowie in der Gesellschaft
• Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten berühren
• Mitwirkung bei der Erstellung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen der Verwaltung, z.B. Frauenförderplan
• Erstellung von Aufklärungs- und Informationsmaterial sowie Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilungen
• Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes
• Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises
Arbeitsschwerpunkte:
• Frauen und Erwerbsleben
• Frauen in Partnerschaft und Familie
• Frauenförderung in der Kreisverwaltung
• Gewalt gegen Frauen und Mädchen
• Förderung von Mädchen
• Veranstaltungen von Frauen für Frauen
• Sprechstunden nach tel. Vereinbarung
Zielgruppen: Die Gleichberechtigung der Frau ist nicht allein per Gesetz zu erreichen. Die Anregung und Förderung eines Bewusstseinswandels der Bürgerinnen und Bürger ist deshalb Aufgabe und Ziel.