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Integration 2

Einbürgerung

Sie leben schon lange in Rheinland-Pfalz und haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?

Haben Sie schon darüber nachgedacht, sich einbürgern zu lassen?

Eine Einbürgerung würde Ihnen viele Vorteile bringen:

  • Das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands;
    also die freie Wahl des Aufenthaltes und des Wohnsitzes,
  • das Recht der freien Berufswahl (zum Beispiel Beamte), ein freies Niederlassungsrecht (zum Beispiel Ärzte) und das Recht der Gewerbefreiheit, das grundsätzlich zur Eröffnung eines Geschäftes berechtigt
  • die visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder, auch außerhalb von Europa
  • Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsaufenthalten
  • das Recht zu wählen und gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht).
  • Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, erhalten Sie durch die Einbürgerung auch das Recht auf Freizügigkeit innerhalb dieser Gemeinschaft.

Möchten Sie wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen? Haben Sie Interesse an einer Beratung?

Wir informieren und beraten Sie gerne persönlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.einbuergerung.rlp.de.

Dokumente:


Link:

Zuständig

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